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Fakultät Sozialwissenschaften

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dort­mund hat den Anspruch, ih­re Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.idif.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­tions­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 18.11.2020
Zuletzt geprüft am: 18.11.2020

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos

Gründe:

  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht überall realisiert werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle von nicht bar­ri­e­re­frei­en Unterlagen nutzen Sie bitte das unten angegebene Feedback-Formular.
  • Bei den eingebundenen Videos handelt es sich teilweise um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Bar­ri­e­re­frei­heit mitteilen und In­for­ma­ti­onenzu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Sekretariat des IDIF, E-Mail senden

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zum ITMC aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser  Feedback-Formular

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Bar­ri­e­re­frei­heit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Bar­ri­e­re­frei­heit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­tions­tech­nikeinschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­tions­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf

Weiterführende In­for­ma­ti­onen zur Bar­ri­e­re­frei­heit an der TU Dort­mund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maß­nahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu An­ge­boten und Ansprechpersonen: TU Dort­mund inklusiv

DoBuS – der Bereich Be­hin­derung und Studium der TU Dort­mund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Stu­die­ren­de und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Be­hin­de­run­gen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS.

Die TU Dortmund bietet Informationen über ihr Profil in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an.